Das Trauerspiel der EnEV
Da die wissenschaftlichen Grundlagen der EnEV falsch sind und außerdem mit großen Bauschäden zu rechnen ist, entschloß sich der Arbeitskreis Gesundes Haus, eine Petition an den Bundestag zu schicken.

Kontaktadresse:
Rolf Köneke
sick-building-center
Buschrosenweg 31
22 177   Hamburg
Tel.: (040) 616897
Fax: (040) 613091
e-Mail: sick-building-center@t-online.de






An den 
Petitionsauschuß des
Deutschen Bundestages
11011   Berlin

AGH-Petition zur EnEV.
Es wird Beschwerde gegen die an der EnEV beteiligten Ministerien eingelegt. 

1. Gesetzwidriges Verhalten.
2. Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden.
3. Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren.
4. Auswirkungen der EnEV
Der Referentenentwurf vom 29. 11. 2000 liegt vor. Auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 soll dieser Referentenentwurf von der Bundesregierung verordnet werden. Hierzu wird festgestellt:

Zu 1) Gesetzwidriges Verhalten
Im Energieeinsparungsgesetz, der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Wärmeschutzverordnungen, wird die Wirtschaftlichkeit im § 5 ”Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen” gefordert. Der § 5(1) lautet verkürzt: 

(1) "Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können." 
Diese Aussage ist eindeutig. Unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen sind damit gesetzwidrig. 

Die technische Umsetzung der Anforderungen der EnEV erfordert einen Aufwand, der durch die damit erzielten Einsparungen wirtschaftlich nicht gedeckt werden kann. Es gibt kein Beispiel, bei dem die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden konnte. Eine Verordnung, deren Anforderungen grundsätzlich zu unwirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen führen, ist deshalb null und nichtig. 

Auch die Wohnungswirtschaft leidet unter dem Diktat der überzogenen Anforderungen, die Wohnungsbaugesellschaften werden in ein finanzielles Fiasko gestürzt. Die Umlegung der investiven Maßnahmen auf den Mieter wird für sozialen Zündstoff sorgen. Die Differenz der Heizkostenrechnungen können die Differenz zur steigenden Miete nicht kompensieren. 

Beispielhaft sei eine Notiz aus der FAZ vom 05. 09. 2000 erwähnt:
Drei Wohnhäuser mit jeweils 6 Dreizimmer-Wohnungen a 71 m² Wohnfläche werden von der ”Gesellschaft für Wohnungsbau und Hausverwaltung im Stadtgebiet Aschaffenburg” saniert. Als ”energiesparende Maßnahmen” wurden durchgeführt:

- Wärmedämmverbundsystem mit 8 cm Mineralfaser und Silikonputz, 
- wärmedämmende Kunststoffenster mit Wärmedämmverglasung, 
- Decke zum Dach mit 12 cm Polystyrol, 
- Einbau eines Brennwertkessels 
- Regelung der Raumtemperaturen. 
Im Text heißt es dann: ”Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben”. 

35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein ”Nichts”. Bei 6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1.080 DM/a erzielt. Wird für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Mehrkostennutzenverhältnis von 15 (sehr gewagt) angenommen, dann beträgt das  Investitionskostenlimit pro Haus: 

15 x 1.080 = 16.200 DM. 
(Das Mehrkostennutzenverhältnis ist das Maß für die Wirtschaftlichkeit; 

siehe: Ehm, H.: Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz und zur Energieeinsparung in bestehenden Gebäuden; Kosten-Nutzen-Betrachtung. wksb 1979, H. 8, S. 1 und 
Werner, H.; Gertis, K.: Zur Wahl von Kalkulationsmethoden bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen. Baumaschine + Bautechnik 1979, H.2, S. 65). 

Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, daß die Realisierung der oben genannten fünf ”energiesparenden” Maßnahmen für 16.200 DM pro Haus eine Utopie ist – wie eben alles im jetzt geforderten Gebäudewärmeschutz. 

Die beteiligten Ministerien verstoßen somit eklatant gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes – sie handeln gesetzwidrig. Das soziale Gewissen soll jetzt nicht Gegenstand der Petition sein. Gegenstand einer Gegenäußerung muß die nachvollziehbare und mit realistischen Daten versehende Wirtschaftlichkeitsberechnung sein; eine solche ist bis jetzt noch nicht vorgelegt worden. Die der Bundesregierung vorliegenden Gutachten zur Wirtschaftlichkeit sind, wenn darauf zurückgegriffen wird, vollständig zu präsentieren, die Gutachter zu benennen. 

Zu 2) Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden
Es heißt in der Begründung zur EnEV: ”Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen technischen Regelungen befrachtet werden”. Es wird statt dessen auf umfangreiche Normen verwiesen. Diese sind:

1. DIN V 4108-6 mit 46 Seiten
2. Entwurf DIN 4701-10 mit 30 Seiten
3. DIN EN 832 mit 30 Seiten
Werden die ebenfalls zu beachtenden Entwürfe zur DIN 4108-2 mit 21 Seiten und zur DIN 4108-3 mit 43 Seiten hinzugezählt, dann ergeben sich allein für diesen schmalen bauphysikalischen Sektor insgesamt 170 Seiten. Diese Informationsfülle ist für ein ordnungsgemäßes Planen und Entwerfen unzumutbar. Werden die inhaltlichen und methodischen Fehler noch mit einbezogen, dann mutiert diese Informationsschwemme zum Informationsmüll. Die Anwendung verbietet sich somit von selbst. 

Zu 3) Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren
Es heißt in der Begründung zur EnEV: ”Durch Verweis auf die EN 832 ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten”. Die DIN EN 832 wird damit beim Nachweis zum zentralen Mittelpunkt der EnEV. Dieses Nachweisverfahren wird an einem Beispiel im Anhang L der DIN EN 832 erläutert. Die Tabelle L9 listet die Heizwärmebedarfswerte eines ca. 90 m² großen Hauses auf und enthält auch das Ergebnis für die Heizperiode: 

30.000 MJ ± 13.000 MJ
oder in kWh:  8.333 kWh ± 3.611 kWh 

Mit einer solchen Abweichung werden alle ernst zu nehmenden Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung von ± 43,3 % ist ein Skandal. Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann zwischen

4.722 kWh und 11.944 kWh  bzw. zwischen 52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a

und das ist immerhin das 2,53 fache. Eine derartige Streuung entbehrt jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit. Ein solches Ergebnis kann nicht ernst genommen werden und beweist die Unzuverlässigkeit der Rechenmethoden. Mit dieser Streuung werden die methodischen und inhaltlichen Fehler der DIN-Normen inkognito eingestanden. Die gesamte DIN-EN 832 muß deshalb aus dem Verkehr gezogen werden. 

Weiter heißt es in der Begründung zur EnEV: ”Ziel sei die Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige Energieausweise”. Bei solchen haarsträubenden Ergebnissen mit Streuungen von ± 43,3 % kann nicht von aussagekräftigen Dokumenten gesprochen werden. Damit aber werden auch die in der EnEV §13 geforderten ”Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte” hinfällig. Die Juristen finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld vor, wenn der Kunde, wenn der Verbraucher, wie ihm ja immer erzählt wird, die dort angegebenen ”Bedarfswerte” einmal juristisch einfordern, einmal einklagen sollte. Immerhin muß vom Verordnungsgeber die Frage klar beantwortet werden, ob ein Recht auf die Einhaltung der in den Energieausweisen falsch berechneten Werte besteht. 

Zu 4) Auswirkungen der EnEV
Im Vollzug der EnEV, aber auch der bisherigen Wärmeschutzverordnungen werden für die Außenhülle ausschließlich Dämm-Maßnahnen vorgesehen, die sich hauptsächlich in Wärmedämmverbundsystemen niederschlagen. Die Nachteile sind gewaltig, sie dürfen nicht bagatellisiert werden. 

Gesundheitlicher Aspekt
Seit Jahren werden unsere Wohnhäuser gemäß WSchVO mit ”Verpackungs-Material” eingepackt. Das führt zu einem hermetischen Verschluß. In etwa Einhunderttausend Groß-Wohnhäusern gibt es 1 Million Wohnungen mit Schimmel. Die Folge ist: 

 Vernichtung des Wohnklimas, Übersättigung mit Schimmel,
 schwere Allergien, asthmatische Erkrankungen.
Energierelevanter Aspekt
Der Einbau neuer Fenster und die Verkleidung mit Dämm-Material sollte zu einer wesentlichen Energieeinsparung führen. Dies hat sich nicht bewahrheitet (man meint deshalb, nun noch mehr dämmen zu müssen, um endlich etwas zu erreichen). Nur heiztechnische Verbesserungen können Heizkosten senken. 

Bauphysikalischer Aspekt
Das seit Jahrhunderten wohnbiologisch vorbildliche Massiv-Haus mit einer Wohnqualität, die ”Niedrigenergiehäuser” nie erreichen können, darf nicht hermetisch abgedichtet werden. Dagegen wird jedoch verstoßen: Von außen durch das sorptionsdichte und diffusionsbehindernde Wärmedämmverbundsystem, von innen durch die mit Kunststoffdispersion gestrichene Rauhfasertapete und die dichten Fenster. Die Folge ist: 

 Schimmel verursachende hohe Feuchte im Innenraum,
 Feuchteansammlung in der Außenwand – die Dämmung wird unwirksam. 
Lüftungsrelevanter Aspekt
In einem dichten Raum, der allein schon durch das Bewohnen eine hohe Feuchte aufweist, wird es niemals gesundes Leben geben. Alles wird feucht und schimmelig. Die eingebauten Wohngifte erhöhen die Krankheitshäufigkeit. 

Umweltrelevanter Aspekt
Bei den WDV-Systemen kommt zu 90% EPS zum Einsatz; es enthält hochbrennbares Styrol. Im Brandfall werden hochgiftige Gase freigesetzt (Flughafen Düsseldorf). WDV-Systeme lassen sich nicht recyceln, es sitzt fest verbunden am Wohnhaus. Fachleute – auch das Umweltamt Hamburg – sagen: ”Dieses Material dürfte gar nicht erst produziert werden”. Trotzdem wird es überall eingesetzt – auch im Innenbereich. Gesundheitsverstöße sind deshalb an der Tagesordnung. 

Volkswirtschaftlicher Aspekt
Das Anbringen eines WDV-Systems kostet 150,-DM/m². Auf diese Weise wurden bisher 40 Milliarden DM ausgegeben – ohne eine wesentliche Energieeinsparung zu erzielen, die dann auch zu einer merkbaren CO2-Minderung führen würde. Allerdings wurde damit erreicht, daß bereits 400.000 Bürger erkrankt sind. Das Entfernen der WDV-Verkleidung kostet noch einmal 20 Milliarden DM. Der Wertverlust der Häuser muß auch beachtet werden. 

Quintessenz
Die angeführten Fakten müssen beachtet werden, soll das Staatswesen durch solche unverständlichen und deshalb wohl auch zwangsläufig administrativen Aktivitäten nicht weiterhin in Mißkredit geraten und Schaden erleiden. Die Vergangenheit zeigt genügend Beispiele unverantwortlichen Handelns. 
 

Der Arbeitskreis stellt fest:

1. Werden die Unzulänglichkeiten der ”Energieeinsparkampagnen” offengelegt, wird mit Bußgeldbescheiden ab 250.000 DM operiert.
2. Werden Ministerien auf die Widersprüche und Gefahren aufmerksam gemacht, so werden diese Warnungen ignoriert – sie interessieren sich nicht dafür.
3. Werden einzeln Gesundheits-, Jugend-, Sozial- und andere Ministerien mit klaren Fragen angeschrieben, so setzt das Geschiebe der Zuständigkeiten ein. So werden klare Antworten vermieden.
4. Auf Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Bürger an den ”Umwelt-Sachverständigen-Rat”, der die Bundesregierung berät, wird überhaupt nicht geantwortet. Die Verdrängung von unangenehm empfundenen Fragen scheint Schule zu machen – siehe BSE-Krise.
5. Auch industrieabhängige ”Wissenschaftler”, die die Bundesregierung richtig beraten sollten, tun dies nicht. Die Interessen der Industrie haben Vorrang vor den Interessen der Verbraucher. Auch beim Gebäudewärmeschutz muß der Vebraucherschutz eingefordert werden.
6. Es geht nicht an, daß in dieser bisherigen Form weitergearbeitet wird. 
Es geht nicht an, daß die Gebäudesubstanz eingepackt werden soll.
Es geht nicht an, daß unsere Häuser zerstört werden.
Es geht nicht an, daß die Gesundheit der Bürger gefährdet wird.
Es geht nicht an, daß unsere schon kranken Kinder im Umwelt-Dämm-Müll ersticken.
7. Deshalb ist eine öffentliche Diskussion unausweichlich. Die Verantwortung gegenüber dem Bürger gebietet dies.


Im Februar 2001

Arbeitskreis Gesundes Haus AGH
Dr. phil. Helmut Böttiger, Wiesbaden; Dipl.-Ing. Alfred Eisenschink, Murnau; Dipl.-Ing. Architekt Konrad Fischer, Hochstadt a. Main; Dr. rer. nat. habil. Michael Gagelmann, Wiss. Beirat der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED e.V., Schriesheim; Prof. Dr. Gerhard Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig, Braunschweig; Rolf Köneke, Bausachverständiger, Hamburg; Dipl.-Ing. Architekt Kai Kühnel, Stadtrat , AGH, Dachau; Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, wiss. Direktor und Leiter Hochbauamt Stadt Nürnberg a. D., Nürnberg; Dipl.-Met. Dr. phil. Wolfgang Thüne, ZDF-Meteorologe a. D., AGH, Oppenheim 



 

Antwortschreiben

Darauf erhielt der Arbeitskreis Gesundes Haus vom Ausschußdienst des Petitionsausschusses ein Schreiben, in dem u. a. folgendes steht:
”Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschußdienst zu dem Ergebnis, daß Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf die detaillierten Ausführungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau – und Wohnungswesen vom 17. 04. 2001.
Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuß und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid”.

Kommentar: In dieser doktrinären Form wird praktizierende Demokratie von den “gewählten Vertretern” des Volkes und der Ministerialbürokratie verstanden. Konstruktive Einwendungen werden abgelehnt und damit basta !!! 



 
 

Bemerkenswert ist die im Brief erwähnte Stellungnahme des Ministeriums (mit Tippfehlern):

"BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 
BAU- UND WOHNUNGSWESEN
MD Prof. Dr. Michael Krautzberger 
Abteilungsleiter Bauwesen und Städtebau
17. April 2001 / Gesch.-Z.: BS 34 - R 14 
Deutscher Bundestag 
Petitionsausschuß 
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Eingabe des Herrn Rolf Köneke, 22177 Hamburg, Buschrosenweg 31, vom 10. Februar 2001 
Ihr Schreiben vom 6.3.2001, Pet 1-14-12-232-031592, hier eingegangen am 8. März 2001 

Der nachhaltige Umgang mit Umweltressourcen, insbesondere mit fossilen Energieträgern, ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie ist gewillt, den Energieverbrauch und die CO2 Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren und hat dazu im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms entsprechende Beschlüsse gefasst. Da der Heizenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland ca. ein Drittel des Gesamtenergieverbrauches ausmacht, ist es notwendig, gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen. Damit wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die Betriebskosten der Bürger gesenkt. 

Die wärmeschutztechnische Optimierung von Gebäuden einschließlich der Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der Dämmeigenschaften der Gebäudehülle ist eine wichtige Maßnahme der Energieeinsparung. Nicht nur theoretisch errechnete, sondern auch in der Praxis gemessene Werte zeigen, dass eine zusätzliche Dämmung den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich verringert. Dies zeigt auch die statistische Auswertung der Heizkostenerfassung. Über entsprechende wissenschaftlich begleitet Felsuntersuchungen können Sie sich z. B. beim Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt, beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart oder beim Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken in Berlin informieren. 

Feuchteschäden und die damit verbundene Schimmelpilzbildung sind nicht das Resultat einer ordnungsgemäßen Wärmedämmung. Ursache für Schimmelbildung ist eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile. Untersuchungen an Bauwerken zeigen, dass z. B. die Dämmung der Außenwände bei älteren Gebäuden die innere Oberflächentemperatur der Außenwände im Durchschnitt um 3 bis 4°C erhöht. Bei Vermeidung von Wärmebrücken verringert die zusätzliche Dämmung die Gefahr von Tauwasserniederschlag.
Darüber hinaus ist eine sachgerechte Beheizung und Belüftung notwendig. Eine gezielte Lüftung ist im Übrigen nur durch den Nutzer ider durch eine Lüftungsanlage jedoch nicht über ”atmende Bauteile” möglich. Auch diese Tatsache ist in der Bauphysik durch Theorie und Praxis zweifelsfrei belegt worden.
Zu der Kritik, dass durch die zusätzliche Dämmung von Gebäuden hochbrennbare Stoffe im Gebäude eingebaut werden, verweise ich auf die Landesbauordnungen, in denen die Verwendung von Bauprodukten imn Bauwesen geregelt wird. Danach müssen Dämmstoffe wie alle gebäuchlichen Baustoffe mindestens schwer- oder normalentflammbar sowie umweltverträglich sein. Nachfragen können Sie an das zuständige Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin, richten. 

Moderne zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie monolithische Massivbauweisen bei richtiger Auslegung und Optimierung zur Energieeinsparung beitragen. Die ist und bleibt ein wichtiges volkswirtschaftliches Erfordernis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"


Darauf erfolgte die Erwiderung des Arbeitskreises Gesundes Haus:
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BYAK
Neuendettelsauer Straße 39
90449 Nürnberg





An den 
Petitionsauschuß des
Deutschen Bundestages
11011 Berlin

AGH-Petition zur EnEV vom März 2001
Pet 1-14-12-232-031592
hier: Brief des Petitionsausschusses vom 09.05.01
Stellungnahme des BMBau vom 17.04.01

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den og Schreiben ist folgendes zu erwidern: 

Wenn die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen bei der Prüfung der Petition mit einbezogen wird, so ist dies üblich, doch das Anliegen des ”Arbeitskreises Gesundes Haus” ist dabei keineswegs sachgerecht gewürdigt worden. Wenn der ”Ausschußdienst” zu dem Ergebnis kommt, daß nach ”Prüfung aller Argumente” die Petition der AGH erfolglos bleiben wird, so ist es in einem demokratischen Staat durchaus legitim, die ”Ausschußmitglieder” zu benennen, die zu dieser Schlußfolgerung kamen. Der Ausschußdienst sollte darauf achten, nicht als ”Ausschlußdienst” zu fungieren. Für diese Art von Arbeit dürften sich viele Abgeordnete interessieren. 

Die Erfahrung lehrt, daß kritische Äußerungen nicht beachtet werden, weil sie nicht zu widerlegen sind. Dies aber ist nach Karl Raimund Popper notwendig, denn nach seinen Aussagen kann nicht das Wahre bewiesen, sondern nur das Falsche widerlegt werden. Es muß also widerlegt werden; nur widersprechen ist unnötig und dient nicht der Sache. Insofern ist es dann schon recht aufschlußreich, daß auf die Argumente der AGH überhaupt nicht eingegangen wird; statt dessen werden die üblichen Floskeln zum Thema wiederholt. 

Die Erwiderung besteht deshalb aus zwei Teilen:

A) Wie ist auf die Argumente der AGH eingegangen worden?
B) Wie ist die Stellungnahme des Ministeriums zu werten?
Zu A): 
Punkt 1) der AGH: Gesetzwidriges Verhalten. 
Die Gesetzwidrigkeit besteht in der grundsätzlichen Unwirtschaftlichkeit des geforderten Anforderungsniveaus. Ein Beispiel ist in der Petition genannt. Darauf wird nicht eingegangen. Da nicht widerlegt wird, gilt die Aussage der AGH. 

Punkt 2) der AGH: Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden. 
Auch diese Feststellung wird ignoriert. Wer keine nachvollziehbaren Gegenargumente vorbringen kann, der akzeptiert somit die in der Petition enthaltenen Äußerungen. 

Punkt 3) der AGH: Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren.
Es geht immerhin um die von der Bundesregierung beabsichtigte Einführung der EnEV. Die ”Berechnungen” stützen sich auf die DIN EN 832. Dieses ”Rechenwerk” wird von den Schöpfern selbst in Methode und Inhalt als unzureichend und widersprüchlich angesehen, sonst würden die Rechenergebnisse nicht mit einer Streuung von ± 43,3% belegt werden. Jeder verantwortungsvolle Fachmann lehnt einen solchen ”Rechenunsinn” ab. Das Ministerium erwähnt mit keiner Silbe diesen ingenieursmäßigen Skandal. Auch die Konsequenzen bezüglich der Energie- und Wärmebedarfsausweise werden verdrängt. 

Punkt 4) der AGH: Auswirkungen der EnEV.
Auf die sechs Aspekte der Auswirkungen ist nicht eingegangen worden. 

Quintessenz der AGH: Feststellungen des Arbeitskreises.
Die Feststellungen bewahrheiten sich in erstaunlicher Weise durch die Sachbehandlung dieser Petition selbst. 
Fazit: Es ist der falsche Weg, in doktrinärer und absolutistischer Art zu reagieren und die ernst gemeinten Hinweise der AGH zu übergehen. Mit solchem Verhalten entfernen sich Politik und Administration von der Realität; sie haben keinen Bezug mehr zum Bürger. Sich dann über Politikverdrossenheit zu beklagen, ist Heuchelei. Auf meinen Brief an den Herrn Bundeskanzler vom 03.01.01 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. 

Zu B):
Aus dem Brief des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden wesentliche Passagen aus der Sicht des Kunden und Verbrauchers kommentiert:
1. ”Sie (die Bundesregierung) ist gewillt, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen ... deutlich zu reduzieren”.
 Was heißt hier ”ist gewillt”?. Entweder sie macht es oder sie macht es nicht. Diese Floskel ist das verborgene Eingeständnis, mit den gefaßten Beschlüssen kaum etwas erreichen zu können – dies ist nämlich nachweisbar unwiderlegbare Realität. Sie hat es mit dieser Formulierung also weder versprochen, noch steht sie dafür gerade. 

2. ”Der Heizenergieverbrauch in der BRD macht ca. ein Drittel des Gesamtenergieverbrauches aus”.
Dies ist eine der großen Unwahrheiten, die überall verbreitet werden. Das Drittel bezieht sich auf den Energieverbrauch der fünf ”Endenergieverbrauchssektoren” und dieser Wert wird zum ”Gesamtenergieverbrauch” umgemünzt. Der Gesamtenergieverbrauch beläuft sich jedoch bei Berücksichtigung der Umwandlungsenergie und der Umwandlungsverluste auf etwa das Zweieinhalbfache, so daß für den Heizenergieverbrauch ca. 10% herauskommt. Zu entnehmen dem ”Vierten Immissionsschutzbericht der Bundesregierung vom 28. 07. 88 (Drucksache 11/2714 – Deutscher Bundestag) S. 14 und 15. 

3. ”Es ist notwendig, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz zu ergreifen”.
 Effizienz bedeutet auch und vor allem Wirtschaftlichkeit. Diese zu gewährleisten ist die eindeutige Auflage des Energieeinsparungsgesetzes, das im § 5 die Wirtschaftlichkeit dieser ”Maßnahmen” fordert. Die aber ist nicht gegeben. Gegenteiliges muß nachgewiesen werden, kann jedoch wegen der Hyperbeltragik grundsätzlich nicht nachgewiesen werden. Insofern wird auf diesem Feld nur palavert und gekalauert. 

4. ”Damit wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die Betriebskosten der Bürger gesenkt”. 
Mit dem Anforderungsniveau eines Niedrigenergiehauses gegenüber einem Normalhaus (Referenzhaus) wird kaum eine nennenswerte Einsparung erzielt, also auch die Umwelt nicht nennenswert entlastet. Deshalb wird dann immer nur von prozentualen Einsparungen gesprochen. Wegen der sehr geringen absoluten Energieeinsparungen ist alles unwirtschaftlich. Aus diesem Grunde wird hier auch nur von den ”gesenkten Betriebskosten” gesprochen. Einmal wird über die Höhe dieser Betriebskosten nichts ausgesagt, zum anderen müssen den ersparten Betriebskosten die hierfür erforderlichen Investitionskosten gegenüber gestellt werden – und da sieht es mit der Wirtschaftlichkeit sehr schlecht aus [siehe Beispiel in 1) der Petition vom März 2001]. Aber auch andere Veröffentlichungen zeigen die Unwirtschaftlichkeit der Niedrigenergiebauweise. Für Energiekosteneinsparungen von 1,30 DM/m²a müssen 50 bis 150 DM/m² an Mehrkosten aufgebracht werden. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. [Erhorn, H.: Nullheizenergiehäuser marktreif – auch marktgängig? Bauphysik 1998, H. 3, S. 69]. 

5. ”Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der Dämmeigenschaften ... ist eine wichtige Maßnahme ...”
Die Verbesserung der Dämmeigenschaften (k-Wert-Verbesserung) hat eine Effizienzgrenze, die durch die EnEV nicht eingehalten wird. Der Aufwand wird zu groß und entspricht damit nicht mehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes. Man handelt gegen das EnEG. [siehe auch 4. und 6.].
Außerdem ist zu beachten: Der k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, dies steht in jedem Bauphysik-Lehrbuch. Das bedeutet aber: Keine Sonne, keine Speicherfähigkeit, konstante Wärmestromdichte. Alle drei Bedingungen treffen in Realität wegen der ständig vorhandenen Solarstrahlung nicht zu – besonders beim Altbau. Hier glauben Politiker und Administration kritiklos der Dämmstoffindustrie – und die will nur Dämmstoff verkaufen. Ebenfalls Bestandteil eines umfassenden Wärmeschutzes ist jedoch auch die Speicherung mit unterschiedlichen Wärmestromdichten. [Forschungsbericht des Institutes für Bauphysik  EB-8/1985]. Insofern führt die k-Wert-Minimierung in die Sackgasse. Aber Speicherung der Außenwand wird konsequent ignoriert. 

6. ”Statistische Auswertungen von in der Praxis gemessenen Heizkostenerfassungen, wie z. B. vom Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt, zeigen, daß eine zusätzliche Dämmung den Energieverbrauch ... deutlich verringert”. 
Die Frage lautet hier nur, um welchen Betrag wird verringert? Meist werden nur prozentuale Angaben gemacht und die sind allein irreführend, weil die absoluten Werte unbedeutend sind. Die Auswertungen der vom IWU-Darmstadt betreuten Niedrigenergiehaus-Programme in Schleswig-Holstein und Hessen zeigen die Unwirtschaftlichkeit der durchgeführten Maßnahmen und damit verstoßen sie gegen das EnEG. Zusätzliche Investitionskosten für Niedrigenergiehäuser i. M. von 46,5 DM/m² stehen Einsparungen i. M. von 1,35 DM/m²a gegenüber, so daß diese Maßnahmen sogar divergent sind; sie amortisieren sich also nie. Die finanzmathematische Analyse der von den Niedrigenergiehauserbauern selbst vorgelegten Daten beweisen also schon den Gesetzesverstoß gegen das EnEG. Es ist ein Hohn, wenn dann sogar vom ”EnergieEffizientenBauen” gesprochen wird; der Kunde wird damit maßlos getäuscht. 

7. ”Über entsprechende wissenschaftlich begleitete Feldversuche kann man sich u.a. auch beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik informieren”.
Von der Qualität von Feldversuchen des IBP-Stuttgart kann sich sogar jeder Laie eine Vorstellung machen, wenn folgendes Forschungsergebnis erwähnt wird [IBP-Bericht REB-4/1996]: ”Infolge der Absorption von Solarenergie ist eine Nordwand ohne Solareinstrahlung energetisch günstiger einzustufen als eine Südwand mit Solareinstrahlung”. Etwas Widersinnigeres gibt es nicht. Dies zeigt recht eindrucksvoll den desolaten Zustand des Fraunhofer-Institutes unter Prof. Gertis in Fragen der Wissenschaftsmethodik. 

8. ”Ursache für Schimmelpilzbildung ist eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile”.
Allein entscheidend für die Schimmelpilzbildung ist die zu hohe relative Luftfeuchte. Die aber entsteht durch die geforderten dichten Fenster, wodurch sich automatisch ein feuchtes Raumklima einstellt. Die ”niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile” spielen nur eine untergeordnete Rolle, denn bei 20°C Lufttemperatur und normaler relativer Feuchte von 50% (Randbedingung in der DIN 4108, Teil 5) kann die Raumluft bis auf 9,3°C abgekühlt werden, ehe sie kondensiert (DIN 4108, Teil 5, Tabelle 1). Es ist also eine irreführende Aussage, hier von einer Kombination von Feuchte und Raumluft- bzw. Oberflächentemperatur zu sprechen. Niedrige Temperaturen, auch bei Wärmebrücken, sind bei normalen Raumluftfeuchten völlig ungefährlich. 

9. ”Eine gezielte Lüftung ist ... nicht über ”atmende Wände” möglich”.
 Mit ”atmenden Wänden” ist die Sorptionsfähigkeit der Außenkonstruktion gemeint, die bei Schichtkonstruktionen wie Wärmedämmverbundsystemen infolge der Folien, Sperren und dichten Schichten nicht mehr gegeben ist. Der kapillare Feuchtetransport, die Entfeuchtung (nach außen) ist damit unterbrochen. Sorptionfähigkeit einer Außenkonstruktion ist sehr wichtig, wird aber in der DIN 4108 nicht behandelt. Beim ”Atmen” des Menschen wird neben der Sauerstoffaufnahme und CO2-Abgabe zusätzlich Feuchte transportiert, die ausgeatmete Luft ist hoch feuchtebeladen. Insofern ist das ”Gleichnis vom Atmen” nicht ganz von der Hand zu weisen. 

10. ”..., daß durch die zusätzliche Dämmung ... hochbrennbare Stoffe ... eingebaut werden, verweise ich auf die Landesbauordnungen”.
 Mit diesem Hinweis wird die Brandgefährlichkeit von Dämmungen nicht in Abrede gestellt, es wird lediglich die Verantwortung verlagert. Genügen nicht die Toten von Kaprun – das Feuer konnte sich dort durch die Styropor-Füllung in den Wagenwänden sehr schnell ausbreiten. Auch andere Brandfälle sind bekannt. 

11. ”Moderne, zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie monolithische Massivbauweisen ... zur Energieeinsparung beitragen”.
Die monolithische Massivbauweise mit einzubeziehen ist allein nur deswegen möglich, weil durch eine fragwürdige ”technisch-energetische Entwicklung” aus der bewährten speicherfähigen Ziegelmassivbaukonstruktion eine porosierte Ziegeldämmstoffkonstruktion gemacht wurde. Dieser durch die Wärmeschutzverordnungen erzwungene, jedoch energetisch nicht notwendige ”Ziegelleichtbau” führt zu gravierenden Schadensbildern der Konstruktion. Gerade die schwere monolithische Massivkonstruktion ist wichtig, da sie die kostenlose Sonnenenergie als Massivabsorber vorteilhaft nutzen kann und deshalb als energiesparend anzusehen ist. Die EnEV jedoch grenzt diese Schwerkonstruktion aus; die geforderten, für den Massivbau nicht anwendbaren k-Werte bewirken dies. 
Nur allein das ”Dämmen” und damit das Wärmedämmverbundsystem wird als Energiesparkonstruktion gesehen, obwohl es die Solarstrahlung aussperrt. 

Dies wird sogar von Prof. Gertis bestätigt: 
”Tages- und jahreszeitliche Schwankungen der Lufttemperaturen und der Sonneneinstrahlung haben große Temperaturänderungen auf der Außenseite von Gebäudehüllen zur Folge” und weiter ”Das Mauerwerk wird durch die vorgelagerte Thermohaut von der außenseitigen Temperaturbeanspruchung praktisch abgekoppelt”. [Gertis, K.: Wärmespannungen in Thermohautsystemen. Die Bautechnik 1983, H. 5, S. 155]. 

Wenn überall nach der Sonnenenergienutzung gerufen wird, dann ist es ein Unding, überhaupt Wärmedämmverbundsystemen zu empfehlen, zumal es auch eine Untersuchung von Prof. Fehrenberg (Hildesheim) gibt, die die energetische Nutzlosigkeit eines WDV-Systems anhand der Heizkostenabrechnungen nachweist. 

Diese Tatsachen werden verdrängt, statt dessen verharrt die etablierte Bauphysikszene und damit auch die Administration im Konsens mit der Dämmstoffindustrie im Beharrungszustand. Es ist blamabel, daß ein Ministerium in Form des MD Prof. Dr. Michael Krautzberger mit derart oberflächlichen und fehlerhaften Aussagen versucht, sachliche Argumente vom Tisch zu wischen und in Selbstüberschätzung des eigenen Wissens den mündigen Bürger nicht ernst nimmt. Dies wird, auch oder gerade in einer Demokratie, Konsequenzen haben. Es offenbaren sich Lücken im bauphysikalisches Grundwissen und gewaltige Fehleinschätzungen und Irrtümer in der Beurteilung der Notwendigkeit, die EnEV einführen zu müssen. 

Politiker und Administration müssen sich entscheiden, ob sie den Sirenenklängen der Wirtschaft und ihrer Eleven folgen (Hinweis Schreiber-Affäre), oder sich den Bürgern und ihren Belangen verpflichtet fühlen. Der ”Umweltgedanke” wird hier industrieell arg mißbraucht. 

Nochmals wird die Bitte vorgetragen, im Interesse der betroffenen Bevölkerung eine angemessene Sachbehandlung zu gewährleisten.

Im Mai 2001
Claus Meier 
Arbeitskreis Gesundes Haus (AGH) 


Auf diese stichhaltigen Argumente, die die Stellungnahme des Ministeriums vom 17. April 2001 ad absurdum führt, ist bis heute nicht geantwortet worden, man hüllt sich in Schweigen, es fehlen einfach die Gegenargumente. Man geht lieber in autoritärer und selbstüberschätzender Machtausübung zur Tagesordnung über – dies ist ja auch angekündigt worden.





Hier noch der Vollständigkeit halber der Brief an den Herrn Bundeskanzler vom 03. 01. 01.:
PROF: DR.-ING. HABIL. CLAUS MEIER - ARCHITEKT SRL - WISS: DIREKTOR
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Prof. Claus Meier - Neuendettelsauerstr, 39 - 90449 Nürnberg

Kanzler der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Schloßplatz 1
10 178  Berlin 

Nürnberg, den 03. 01. 2001
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Im Zuge des Verbraucherschutzes anläßlich der BSE-Krise ist es angebracht, endlich auch beim Wärmeschutz der Gebäude und beim Erlaß der Energieeinsparverordnung an den Verbraucherschutz zu denken. Hier geschehen ungeheure Falschinformationen und sollte es eines Tages der Verbraucher merken, werden alle wieder nichts davon gewußt haben. Man sei nicht eindringlich genug informiert worden, wird man sagen – siehe BSE; hier gab es frühzeitig genug warnende Stimmen, sie wurden nur verdrängt. 

Sie sagten, wir seien alle zu gutgläubig gewesen, zu lange sei Informationen vertraut worden, daß Deutschland BSE-frei sei. Man vertraute also den falschen Leuten – des Kaisers neue Kleider. Unter der Überschrift ”Die Briten in die Irre geführt” steht in den Nürnberger Nachrichten vom 27. 10. 2000: ”Mit Lug und Trug hat die damalige konservative Regierung die Gefahren des Rinderwahnsinns jahrelang vertuscht” und weiter ”Schonungslos entlarvt die Studie der Kommission die Geheimnistuerei und Bunkermentalität der Ministerien” Es seien dabei sogar wissenschaftliche Studien bewußt frisiert worden. Man konnte also wissen, was hier geschah. 

In der FAZ vom 2. 12. 2000 steht unter der Überschrift ”Wie die Erforschung von BSE behindert wurde” und ”Wie Politik die Wissenschaft unterdrückte” der folgenschwere Satz: ”Erkenntnis wird kriminalisiert” und ”Es ist die längst abgetan geglaubte Geschichte des Wissenschaftlers: die Wahrheit zu wissen und nicht gehört zu werden”. Von dem britischen Mikrobiologen Stephen Dealler wurde die Politik also schwer belastet.
In diesem Sinne wird der nächste technische – und moralische – Reinfall nicht zu vermeiden sein. Das angepriesene ”energiesparende” Bauen ist wissenschaftlich nicht haltbar und deshalb unsinnig; es treten zu viele Widersprüche auf. 

1. Eine Dämmung über 6 bis 8 cm verliert ihre Effizienz. Dies ist Mathematik. Trotzdem wird bei einer 40 cm Dämmung von einem effizienten Bauen gesprochen – eine Lüge. 

2. Insofern ist das ”Neue Bauen” unwirtschaftlich, es wird ständig gegen das Energieeinsparungsgesetz verstoßen. Dies ist Finanzmathematik. Allerdings wird das Gegenteil behauptet. 

3. Beim Energieverbrauch wird falsch gerechnet. Der überall verwendete k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der die Wirkung der Sonne ausschließt. Das ist Physik. Trotzdem wird der k-Wert zum Maß aller Dinge erklärt. 

4. Strahlung wird falsch gerechnet. Hier gilt nicht die Thermodynamik, sondern die Quantenmechanik. Auch das ist Physik. Falsche Ergebnisse sind die Folge. 

5. Die technologische Entwicklung der Wärmeschutzgläser wäre überflüssig, wenn die physiologisch hervorragende Strahlungsheizung wieder eingesetzt werden würde. Dies ist Werkstoffkunde. Der Einbau wird jedoch vorgeschrieben. 

6. Diese Fehlentwicklungen im Bauwesen führen zu Bau- und Feuchteschäden. Dies sind bautechnische Erfahrungen - leider. 

7. Es werden luftdichte Häuser und Wärmedämmverbundsysteme gefordert. Schimmelpilz- und Algenbildungen sind die Folge. Allergien und Asthma nehmen zu. Dies sind medizinische Erkenntnisse. Trotzdem wird auf dieser Schiene weitergefahren. 

Bauen gerät immer mehr in das Fahrwasser gewinnsüchtiger Industrien. Zur Meinungsbildung dürfen nicht die industriegenehmen und willfährigen Wissenschaftler, sondern es müssen gerade die Stimmen, die sich dem Kunden, den Verbrauchern, den Häuslebauern verpflichtet fühlen, gehört werden. Aber der Kunde hat ja keine Lobby. 

Der Verbraucherschutz gilt generell. Insofern muß die Vorstellung von Wirtschaftsminister Müller, das ”Energiesparen” müsse notfalls auch mit dirigistischen Mitteln durchgesetzt werden, entschieden zurückgewiesen werden. Es geht nicht an, daß bei fehlenden Sachargumenten und sich häufenden Widersprüchen der Zwang einsetzt. Ich denke, ein solches Staatshandeln hat bei uns der Vergangenheit anzugehören. 
Hubert Markl, der Präsident der Max Planck Gesellschaft, hat in einem Vortrag auf der EXPO 2000 u. a. gesagt: ”Lügen und Betrug seien integrale Bestandteile des Forschens”. Dies ist nicht aus der Luft gegriffen. Das Forschungsergebnis eines renommierten Institutes, das die unbeschienene Nordwand energetisch günstiger ausweist als eine beschienene Südwand, bedeutet Scharlatanerie. Diese Forscher aber bestimmen seit Jahren das Bauen. 

Die viel gerühmte Informationsgesellschaft darf nicht zur Desinformationsgesellschaft, die Wissensgesellschaft nicht zur Meinungsgesellschaft degenerieren. Aber Wissen allein genügt nicht; Hubert Markl hat auch gesagt: ”Die Wissensgesellschaft muß zur Gewissensgesellschaft werden”. Noch ist sie es nicht – auch nicht in der Wissenschaft. 

Die vorgebrachte Begründung bei der Aufhebung des Werbeverbots für Tabak durch den Europäischen Gerichtshof, es gehe nicht um die Gesundheit, sondern um den Wettbewerb, ist blamabel. Im Klartext heißt dies: Es geht um Geschäfte. 

Solange jedoch diese globalisierte Marschroute Vorrang vor den Interessen der Verbraucher hat, wird es sehr schwer werden, verloren gegangenes Vertrauen, um das Sie ja besonders bitten und das nicht erst seit BSE immer mehr um sich greift, wieder zurück zu gewinnen. Mit ”Schwachstellenanalysen” ist diesem Problem nicht beizukommen. Man redet zwar – gerade jetzt wieder - viel über Ethik, aber was nutzt das Reden, wenn nicht danach gehandelt wird. Politiker sollten nicht diejenigen fragen, die die Fehlentwicklungen wohlfeil verschleiern - auch im eigenen Hause, sondern diejenigen, die Kritisches dazu zu sagen haben. Täuschung verdient keine Toleranz; Kompromißbereitschaft hört beim Betrug auf. Ein Dialog zwischen konträren Aussagen wird jedoch konsequent vermieden und verhindert – auch bei uns. Es erscheint zu brisant zu sein. Die Redaktionen von Fachzeitschriften und Veranstalter von alternativen Baufachseminaren werden unter Druck gesetzt. Hier erinnere ich an Worte unseres Bundespräsidenten Rau, der mahnt, Andersdenkende nicht als Nörgler anzusehen. 

Als Sozialdemokrat sollten Sie Ihre Positionen eigentlich kennen.
Generell werden mathematische und physikalische Zusammenhänge ignoriert und negiert, wissende Personen diffamiert. Hier aufklärend zu wirken, schlage ich einen Dialog in Ihrem Hause unter Fachleuten vor, um, wie es in Ihrem Eid so schön heißt, Schaden vom Volk abzuwenden. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Claus Meier



Die Mär von der Klimakatastrophe
Zwischenzeitlich wurde nun auch in dem von offizieller Seite veröffentlichten Buch von Berner, U. und Streif H.: Klimafakten – Der Rückblick, ein Schlüssel für die Zukunft”. Hrsg. von: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover; Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben Hannover; Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung Hannover in der E. Schweizerbart´schen Verlagsbuchhandlung Stuttgart 2000 festgestellt, daß es keine “Klimakatastrophe” gibt. Immerhin heißt es dort: 

“Hervorzuheben ist, daß nicht das oft zitierte Kohlendioxid bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen und in der Biosphäre an” und weiter: ”Zahlreiche Belege aus der Natur sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die Erdgeschichte. Wir bewegen uns auf eine neue Eiszeit zu und zwar unabhängig davon, ob die Menschheit heute die Konzentration des Kohlendioxids in der Atmosphäre durch die Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle erhöht oder durch Einsparungen beim Energieverbrauch mindert”. 

Insofern gehört das ”Klimaschutzprogramm” der Bundesregierung in das Reich der Fabeln.
Trotzdem wird, um die ”klimaschädlichen Treibhausgase” zu vermindern, von der Bundesregierung die EnEV, die der Umsetzung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates vom 13. September 1993 zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen dienen soll, verordnet. In der Begründung zur EnEV heißt es: ” ... bildet die Energieeinsparverordnung auch ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung”. 
Die Grundlage der Energieeinsparbemühungen entpuppt sich als CO2-Scharatanerie, als Fata Morgana. 

Quintessenz der “Energiespar-Kampagne EnEV”:
Die reale Welt des Seins wird ersetzt durch die virtuelle Welt des Scheins. Wissenschaft baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf, die gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die Wirklichkeit. Das manipulierte Geschäft steht im Vordergrund. Die Tyrannei der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an. Nicht Wissen, sondern ideologische Bekenntnisse sind gefragt. Werden Aussagen widerlegt, feiert die Ignoranz Triumphe. Das Bauen betritt Irrwege, die Bauphysik befindet sich in der Sackgasse. Mit der These der ”Pluralität der Meinungen” nistet sich Lug und Trug überall ein. Die Baconsche Aufforderung zur Verwirklichung ”nützlicher” Wissenschaft wird konsequent in eigenem Sinne umgesetzt – von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Administration. DIN mischt kräftig mit. Es werden Glaubenssätze verbreitet – analog der Scholastik im Mittelalter. Mit Wissenschaft hat dies alles nichts zu tun. 

Hubert Markl, Präsident der Max Planck Gesellschaft und ehemals auch Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellt hierfür Thesen auf:

1. Wissenschaft ist eine Tätigkeit, die nachprüfbare Erkenntnisse über die Wirklichkeit hervorbringt. 
2. Gegenüber bloßer Meinung oder dem Glauben aus Hörensagen muß sich eine Behauptung von wissenschaftlichem Anspruch dadurch auszeichnen, daß sie sich erstens überprüfen läßt und daß sie zweitens solch kritischen Überprüfungen standhält.
3. Herzhaft geäußerte Überzeugung, auch Hinweis auf bedeutende Meister, die sie teilen, oder auf überlieferte Lehrtexte (und sei es deren 23. Auflage) mag eine Feststellung bedenkenswert, auch, je nach dem, wer sie macht, vertrauenswürdig machen, mehr aber nicht. Bekenntnis begründet in der Wissenschaft keine Erkenntnis.
4. Die intellektuelle Respektlosigkeit in der Wissenschaft, zu der wir unsere Studenten erziehen müssen, ist der alleinige Garant dafür, daß Fehler ausgemerzt, Betrug durchschaut, Schlampigkeit korrigiert werden können.
5. Die Wissenschaft ist ein durch und durch selbstbezüglich verbundener Gemeinbesitz der ganzen Menschheit und daher auch für jeden einzelnen zu schwierig; zu schwierig auch, sie durch herostratischen Unfug zu gefährden. 


Diese Thesen scheinen für die angewandte Bauphysik zweitrangig zu sein. Wenn Erkenntnisse der Vergangenheit vergessen und stattdessen dubiose Richtlinien und Vorschriften offeriert werden, dann führt dies zu einem produzierten bautechnischen Chaos. Gerade der “herostratische Unfug” dominiert. Das Märchen ”Des Kaisers neue Kleider” wird zur traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als richtig gemacht; die Bauten sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis des Bauens beweist es – überall treten Fehler und Schäden auf. 

Dieses Durcheinander beim Bauen kann nur durch eine umfassende und rückhaltlose Aufklärung der technisch/wissenschaftlichen Zusammenhänge überwunden werden. Das Internet kann hier helfen und ist eine dankbare Waffe. Bäume wachsen nicht in den Himmel. Wann endlich kann sich das Bauen auf bewährte Grundlagen, auf schon lange herauskristallisiertes Erfahrungswissen stützen? Wann endlich wird die bautechnische Vergeßlichkeit überwunden? 

Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BYAK
 

17.09.2001